(Stand: 10.08.21)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma: Kletterfuchs | Höhenarbeit
Georg Lurz
Hordorfer Str. 4
06114 Halle (Saale).
Inhalt
§1 allgemeine Regelungen
§2 Preise und Rechnungslegung
§3 Zahlungsverzug
§4 Mietzeitregelungen
§5 Übergabe und Rückgabe
§6 Haftung und Haftungsausschluss §7 Kündigung und Rücktritt
§8 sonstige Bestimmungen
§9 Datenschutz
§1 allgemeine Regelungen
§1.1 Mietverträge der Firma Kletterfuchs | Höhenarbeit Georg Lurz, Hordorfer Str. 4 (im Folgenden bezeichnet mit „Vermieter“) werden nur unter Geltung der nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden bezeichnet mit „AGB“) vereinbart, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird. Sämtliche gesondert getroffenen Vereinbarungen sind schriftlich festzuhalten und von allen Vertragspartnern zu unterzeichnen.
§1.2 Grundlage der Mietverträge sind ausschließlich diese AGB und nur diese sind gültig. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters oder andere Formen des Rechteabtritts bzw. -ausschlusses sind nur wirksam vereinbart, wenn sie dem Vermieter rechtzeitig zur Kenntnis gebracht wurden und weder den individualvertraglichen noch diesen AGB entgegenstehen und vom Vermieter ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurden.
§1.3 Alle Angebote des Vermieters sind stets freibleibend und unverbindlich.
§1.4 Vereinbarungen die ausserhalb dieser AGB zwischen Vermieter und Mieter schriftlich vereinbart wurden, haben dieser AGB Vorrang.
§2 Preise
§2.1 Berechnungsgrundlage für die Rechnungslegung sind die Preise aus der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen und aktuellen Preisliste.
§2.2 Alle genannten Preise sind grundsätzlich freibleibend. Alle Preise sind Nettopreise (d.h. zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer).
§2.3 Der Vermieter stellt dem Mieter eine Rechnung über die gebuchten Leistungen (Mietzeit, Auf- und Abbauleistungen, Transportleistungen, sonstige Nebenkosten, etc.) nach Ablauf der Grundmietdauer, jedoch spätestens nach 14 Tagen. Mietzeitverlängerungen, zusätzliche Auf- und Abbauleistungen, weitere Transportleistungen und Kosten die durch Wartezeiten entstehen, werden separat (spätestens nach 7 Tagen als Teilleistung) in Rechnung gestellt. Rechnungen werden bevorzugt auf elektronischen Wege (Email) versendet. Auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters ist eine Zustellung in Papierform (Briefpost) möglich.
§2.4 Bei Mietzeitverlängerung wird der Staffelpreis, zur Berechnung der hinzugekommenen Leistungen, anhand der neuen Gesamtmietdauer ausgewählt.
§ 3 Zahlungsverzug
§3.1 Jede von Vermieter gestellte Rechnung ist spätestens nach 9 Tagen im vollem Umfang fällig. Bei Zahlungsverzug wird einmalig eine Zahlungserinnerung versendet. Nach weiteren 14 Tagen Verzug fallen die gesetzlichen Verzugskosten an.
§3.2 Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen nach Rechnungslegung ist der Vermieter berechtigt das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen und die Mietsache zwei Tage nach Versand (elektronisch, per Email) der Vertragskündigung ohne weitere Ankündigung abzuholen. Der Vermieter ist in diesem Fall Verpflichtet die Abholung durch den Vermieter zu ermöglichen.
§4 Mietzeitregelungen
§4.1 Die Mietzeit beginnt mit der Auslieferung der Mietsache durch den Vermieter am Einsatzort des Mieters oder der Übergabe der Mietsache ab dem Lager des Vermieter.
Adresse des Lagers des Vermieters
Kletterfuchs | Höhenarbeiten
Georg Lurz
Hordorfer Str. 4
06112 Halle (Saale)
§4.2 Alternative Regelungen zur Mietzeit müssen schriftlich festgehalten und schriftlich bestätigt werden.
§4.3 Jeder begonnene Kalendertag entspricht einem Miettag. Die möglicherweise in der Preisliste ausgeschlossenen Tage stellen lediglich ein Sonderpreisangebot des Vermieters dar. Ein Anspruch auf Ausschluss von der Preisberechnung, der dort genannten Tage, besteht nicht.
§4.4 Die tatsächlich in Anspruch genommene Mietdauer endet mit der vollständigen Anlieferung der Mietsache am Lagerort des Vermieters bzw. bei Übernahme durch den Vermieter am Einsatzort des Mieters.
§4.5 Verspätete Rückgaben die der Vermieter zu verantworten hat, werden nicht als Mietzeit berechnet.
§5 Übergabe und Rückgabe
§5.1 Grundsätzlich liegt es in der Verantwortung des Mieters zu prüfen, ob die ausgesuchte Mietsache dem Einsatzzweck, den technischen und den rechtlichen Anforderungen für seinen geplanten Einsatz entspricht.
§5.2 Die Übergabe erfolgt unter Anwesenheit beider Vertragsparteien oder entsprechender vertretungsberechtigter Personen.
§5.3 Im Übergabeprotokoll werden alle relevanten Schäden, Verschmutzungen und Besonderheiten gewissenhaft notiert und von beiden Parteien per Unterschrift als Ist-Zustand bestätigt.
§5.4 Das Übergabeprotokoll dient bei der Rückgabe als Grundlage zur Ermittlung von starken Verunreinigungen und/oder Schäden an der Mietsache.
§5.5 Der Mieter übergibt die Mietsache bei der Rückgabe gereinigt und unbeschädigt. Sollte dies nicht der Fall sein, werden durch den Mieter zu vertretende Reinigungs-, Instandhaltungs-, Reparatur- und/oder Wiederbeschaffungskosten dem Mieter in Rechnung gestellt. (siehe dazu auch §5.3 und §5.4)
§5.6 Der Vermieter erklärt, dass die bei der Übergabe angebotenen Mietsachen, in einwandfreiem und einsatzfähigem Zustand sind. Ausgenommen von dieser Erklärung sind Schäden die Verborgen sind, ohne Wissen des Vermieters entstanden sind oder solche Schäden die nicht durch die üblichen Sichtkontrollen erkennbar sind.
§5.7 Der Mieter ist verpflichtet bei Rückgabe alle Ihm bekannten neu entstandenen Mängel zu nennen und nicht zu verschweigen.
§6 Haftung und Haftungsasusschluss
§6.1 Sollten dem Mieter gegenüber Ansprüche von Seiten Dritter entstehen aufgrund vom Nichtzustandekommen des Mietvertrages, dem Ausfall der Mietsache, einer für den Einsatzzweck ungeeigneten Mietsache (vgl. §5.1) oder ähnlichen Gründen, so ist der Vermieter dafür nicht haftbar zu machen. Da das Mietangebot des Vermieters, selbst bei terminlich festgelegten Übergaben ein unverbindliches und freibleibendes Angebot darstellt.
§6.2 Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache nach § 536 a Abs. 1 BGB wird ausgeschlossen.
§6.3 Die Schadensersatzhaftung des Vermieters sowie seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung von Nebenpflichten wird ausgeschlossen, sofern dem Vermieter, seinem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt.
§6.4 Der Mieter ist nicht berechtigt die Mietsache (auch in Teilen) weiterzuvermieten, zu verkaufen, technisch zu verändern, zu manipulieren oder nach Ablauf der Mietdauer einzubehalten.
§6.5 Der Mieter ist nicht berechtigt Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag und dieser AGB an Dritte abzutreten.
§6.6 Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme oder Pfändung Rechte an der Mietsache geltend machen, ist der Mieter verpflichtet, dem Dritten unverzüglich schriftlich die Tatsache des Eigentums des Vermieters mitzuteilen und den Vermieter unverzüglich schriftlich und telefonisch zu informieren.
§6.7 Der Mieter haftet für von ihm zu vertretende Beschädigungen der Mietsache mit den Reparatur- oder Ersetzungskosten. Bei von ihm zu vertretendem Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl der Mietsache haftet der Mieter mit dem Wiederbeschaffungswert.
§6.8 Der Mieter handelt grundsätzlich eigenverantwortlich. In dieser Verantwortung obliegt es dem Mieter alle Maßnahmen für einen sicheren Einsatz der Mietsache zu treffen. Der Mieter haftet für alle Schäden die durch die Benutzung der Mietsache während der Nutzungsdauer des Mieters entstehen.
§7 Kündigung und Rücktritt
§7.1 Sollten berechtigte Zweifel an der zweckmäßigen Nutzung der Mietsache bestehen (z.B. durch billigende Inkaufnahme des Mieters von Schäden an Mensch und Natur oder an der Mietsache selbst), ist der Vermieter berechtigt den Vertrag mit dem Mieter sofort zu beenden und die Mietsache zurückzufordern bzw. abzuholen. Sollte dies während der Mietdauer geschehen so wird nur die in Anspruch genommene Zeit in Rechnung gestellt. Dies gilt nicht, sollten dem Mieter dadurch unzumutbare oder unverhältnismäßige Folgekosten (z.B. durch zeitlichen Verzug) entstehen, davon ausgenommen sind Kündigungen nach §3.2 .
§7.2 Sollte der Mieter den Vertrag innerhalb von 10 Tagen vor Beginn der Mietdauer kündigen, so werden 30% der geplanten Mietdauer (exkl. geplanter Nebenkosten, wie Anfahrt, Aufbau, usw.) in Rechnung gestellt. Sollte der Mieter den Vertrag innerhalb von 3 Tagen vor Beginn der Mietdauer kündigen, so werden 50% der geplanten Mietdauer (zzgl. geplanter Nebenkosten, wie Anfahrt, Aufbau, usw.) in Rechnung gestellt. Sollte der Mieter den Vertrag am Tag des Beginns der geplanten Mietdauer kündigen, so werden 75% der geplanten Mietdauer (zzgl. geplanter Nebenkosten, wie Anfahrt, Aufbau, usw.) in Rechnung gestellt. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kündigungen aufgrund von höherer Gewalt. Abweichungen von dieser Regelung liegen im Handlungsspielraum des Vermieters.
§7.3 Bei Vorzeitiger Kündigung während der Mietdauer werden ab einer Restmietdauer von 3 Tagen die nicht in Anspruch genommenen Miettage mit 30% berechnet. Bei kürzeren Restmietdauern wird nur die tatsächlich in Anspruch genommene Mietdauer berechnet. Nebenkosten sind davon unberührt. Abweichungen von dieser Regelung liegen im Handlungsspielraum des Vermieters.
§8 sonstige Bestimmungen
§8.1 Sollte eine der getroffenen Regelungen dieser AGB, des Mietvertrags, sonstiger Nebenabsprachen oder Zusatzverträge unwirksam sein, so ist die Wirksamkeit der restlichen Regelungen davon nicht betroffen.
§8.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG): Der Vermieter ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.
§9 Datenschutz
§9.1 Der Vermieter wird im Zuge seiner Buchhaltung und Rechnungslegung Daten des Mieters erfassen und Abspeichern. Diese Daten werden lokal aus passwortgeschützten Festplatten und z.T. in sog. Cloud-Speichern abgelegt. Zugang zu diesen Cloud-Speichern und zur EDV des Vermieters haben nur der Vermieter selbst, Vertretungsberechtigte Personen und Erfüllungsgehilfen. All diese Personengruppen verpflichten sich zur Geheimhaltung personenbezogener Daten. Alle Speicher (lokal, nicht-lokal) sind passwortgeschützt vor der Einsicht durch Dritte.
§9.2 Haftung des Vermieters für Bekanntgabe personenbezogener Daten durch sog. Cyber- Kriminalität wird ausgeschlossen.
§9.3 Der Mieter erklärt sich mit dieser Form der Datenverarbeitung einverstanden.